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   VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305   

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VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305 (https://dejure.org/2013,22017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2013 - 21 CS 13.1305 (https://dejure.org/2013,22017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2013 - 21 CS 13.1305 (https://dejure.org/2013,22017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305
    Denn eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG B.v. 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305
    Denn eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwGE 97, 245 = NVwZ 1995, 1103; BVerwG, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; BVerwG B.v. 21.7.2008 NVwZ 2009, 398).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305
    Im Übrigen wird in der Rechtsprechung ein Abweichen von Regelvermutung bei lange zurückliegenden Straftaten erst dann erwogen, wenn es sich um mindestens zehn Jahre handelt (BVerwG U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 21 ZB 09.1171

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.08.2013 - 21 CS 13.1305
    Denn die EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG in der Fassung der Richtlinie 2008/51/EG) enthält in Art. 3 eine Öffnungsklausel, die ausdrücklich erlaubt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer waffenrechtlichen Regelungen strengere Vorschriften erlassen können als in der Richtlinie vorgesehen (BayVGH B.v. 12.1.2010 - 21 ZB 09.1171 - juris Rn. 4, 5; BayVerfGH E.v. 11.7.2011 - Vf. 75 VI 10 - S. 10).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Ein Ausnahmefall kommt hier nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B. v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B. v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B. v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung

    Ein Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B.v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris) .
  • VG Ansbach, 24.03.2017 - AN 14 K 16.00902

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Eine solche Ausnahme kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die konkreten Umstände des Verstoßes die Verfehlung ausnahmsweise in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 -, juris; B. v. 14.2.1996 - 1 B 134/95 -, juris; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris; B. v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs

    Ein solcher Ausnahmefall kommt dann in Betracht, wenn die konkreten Umstände des Verstoßes die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B. v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris).
  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 21 CS 14.2330

    Regelvermutung, Sofortvollzug, Vollziehung, Waffenbesitzkarte, Zwangsgeld,

    Die übrigen auf § 46 Abs. 2 und 3 WaffG, Art. 31, 36 VwZVG gestützten Anordnungen des Landratsamts (Rückgabe der Waffenbesitzkarte und Unbrauchbarmachung bzw. Abgabe der Waffen) können als Folgeentscheidungen (BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 und B.v. 19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - jeweils juris) rechtlich auch mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenfalls nicht beanstandet werden.
  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82

    Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen,

    Ein Ausnahmefall kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann in Betracht, wenn die Umstände des Verstoßes gegen das Waffengesetz die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milderen Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der für die waffenrechtliche Erlaubnis vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; B.v.21.7.2008 - 3 B 12/08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 96; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris).
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